Stand: 05. Juni 2008
RailsHoster.de ist ein Produkt der Avarteq GmbH,
nachfolgend "Providerin" genannt.
Widerrufsrecht
a) Beanstandungen bitte an die Avarteq GmbH richten.
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem
Zusenden der Zugangsdaten durch die Avarteq GmbH zustande
und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der
Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die Avarteq GmbH widerrufen. Der Widerruf
ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten
und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn
die Avarteq GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt
mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung
aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen
entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte,
die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Die Providerin stellt den Kunden während der Vertragslaufzeit auf ihren Internetservern
Speicherkapazitäten in der Größenordnung des jeweils bestellten Angebotes bereit.
Die Providerin hält die durch den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten
und Inhalte in der Art dauerhaft zum Abruf für dritte Internetnutzer bereit,
so dass diese über die Verbindung zwischen dem Internetserver und dem Netz des
Internet als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem
individuell gewählten Ort oder zu einer individuell gewählten Zeit haben. Die
Providerin schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer
im Einzelfall. Die Providerin ist jedoch dafür verantwortlich, dass ein von
ihm betriebenes Netz einschließich der Schnittstelle zu Netzen Dritter dauerhaft
in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den bereitgestellten
Daten und Inhalten haben.
2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.
§ 2 Vertragsänderungen
Die Providerin ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des
Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen
der Providerin für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung
gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen.
§ 3 Geltungsbereich
1. Die mit der Providerin abgeschlossenen Vertragsverhältnisse betreffend das
Produkt RailsHoster.de unterliegen den mit der Bestellung
definierten Bedingungen. Alle Leistungen für Webhosting erfolgen ausschließich
auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Providerin erkennt die Geschäftsbedingungen von Kunden nicht an, es sei
denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Anerkenntnisses.
3. Auf zukünftige Geschäfte der Parteien finden die AGB in der zum Zeitpunkt
des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.
4. Soweit der Kunde Produkte dritter Anbieter über die Providerin bestellt oder
mitbestellt, begründet dieses Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen dritten
Anbieter und unterliegt deren Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gewährleistungsansprüche sind gegen diese Anbieter geltend zu machen. Die Providerin
verpflichtet sich, die genauen Kontaktdaten dem Kunden auf Nachfrage mitzuteilen.
§ 4 Bestellung
1. Bei der Bestellung hat der Kunde grundsätzlich sämtliche ihn betreffenden
Kontaktdaten korrekt anzugeben. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende,
welche die Bezeichnung ihres Unternehmens entsprechend den Grundsätzen des §
6 Teledienstesgesetz anzugeben verpflichtet sind. Kosten, welche der Providerin
aufgrund der Angabe falscher Namen und Bezeichnungen entstehen, gehen zu Lasten
des Kunden.
2. Die Providerin ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages
innerhalb einer Frist von 21 Werktagen anzunehmen.
3. Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung, in der Regel die Übersendung
der Zugangsdaten, zustande.
§ 5 Leistungen der Providerin
1. Die Providerin erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßabe
des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes.
Sonderleistungen erbringt die Providerin nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand
mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt die Providerin eigene
Aufwendungen in Rechnung.
2. In der Regel hält die Providerin die von den Kunden auf dem Account gespeicherten
Daten und Inhalte in der Art dauerhaft für dritte Internetbenutzer bereit, dass
diese als Teil der Öffentlichkeit Zugan
g zu den Daten und Inhalten von einem
individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit haben. Die Providerin
schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall.
Sie ist dafür verantwortlich, dass ein von ihr betriebenes Netz einschließich
der Schnittstelle zu Netzen Dritten in einem solchen Zustand sind, dass dritte
Internetnutzer Zugang zu den von den Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten
haben.
3. Die Providerin gewährleistet eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung
des Accounts von mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten,
in denen der Account aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die
außrhalb des Einflussbereichs der Providerin liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken,
sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. In den Angeboten der Providerin
ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem
Angebot zur Zeit der Bestellung richtet. Über dieses Transfervolumen hinaus
gehenden Traffic stellt die Providerin gesondert in Rechnung. Der Kunde ist
berechtigt, der Providerin per eingeschriebenen Brief eine monatliche Höchstgrenze
an Datentransfer vorzugeben, welche über den Account abgewickelt werden kann.
Ist diese Höchstgrenze erreicht, ist weiterer Datentransfer in dem entsprechenden
Abrechnungszeitraum nicht mehr möglich.
5. Das Transfervolumen beinhaltet sämtliche unterschiedliche Arten von Datentransfer.
Der Übertraffic wird in MB abgerechnet. Für die Berechnung des Datentransfervolumens
entspricht 1 GB 1.000 MB, 1 MB 1.000 KB und 1 KB 1.000 Byte.
6. Der Kunde wählt bei der Bestellung des Angebotes einen der zu diesem Zeitpunkt
geltenden Tarife aus. Der Kunde kann von einem niedrigeren zu einem höheren
Tarif wechseln. Ein Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Tarif ist
nicht möglich. Ist keine abweichende Regelung getroffen, ist in dem Tarif ein
Transfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten.
7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse. Er hat ebenfalls
keinen Anspruch auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete
Bandbreite. Schwankungen in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bandbreite
sind möglich.
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass die der Providerin mitgeteilten Daten richtig
und vollständig sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, der Providerin unverzüglich anzuzeigen, wenn
sich seine für den Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert oder er
Rechnungslegung künftig an eine andere E-Mail-Adresse wünscht. Der Kunde ist
ebenfalls verpflichtet der Providerin anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs-
bzw. Wohnanschrift ändert.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die in E-Mail-Postfächern eingegangen Nachrichten
spätestens nach vier Wochen abzufragen. Die Providerin behält sich das Recht
vor, die seit mehr als 150 Tagen im Postfach befindlichen Nachrichten zu löschen
sowie bei Erreichen der Kapazitätsgrenze der Postfächer eingehende Nachrichten
zurückzusenden.
4. Der Provider stellt dem Kunden ein Interface zur Verfügung, mit welchem dieser
seinen Account über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist durch ein
Passwort geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten.
Er verpflichtet sich weiter, der Providerin unverzüglich zu informieren, wenn
er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Soweit Dritte infolge eines Verschuldens des Kunden die Leistungen der Providerin
nutzen, haftet der Kunde der Providerin hierfür.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Inhalte nach jeder Änderung zu
sichern. Darüber hinaus muss eine Sicherung sämtlicher Daten auf dem von der
Providerin zur Verfügung gestellten Account im Abstand von sieben Tagen erfolgen.
Dabei dürfen die Sicherungskopien nicht auf dem Server der Providerin gespeichert
werden. Übermittelt der Kunde Daten an die Providerin ist er verpflichtet, von
diesen ebenfalls Kopien vorzuhalten. Nimmt die Providerin Arbeiten an dem einzelnen
Account oder dem Server vor, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung
durchzuführen. Der Kunde ist auch vor der Neuinstallation von Programmen zur
Sicherung seiner Daten verpflichtet.
6. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Account keine Programme zu betreiben,
welche die Leistungsfähigkeit des Servers sowie die Funktion der anderen auf
dem Server befindlichen Accounts beeinflussen. Stellt die Providerin insoweit
eine Pflichtverletzung fest, oder wird ihr eine solche gemeldet, ist sie berechtigt,
den Account unverzüglich zu sperren.
7. Der Kunde verpflichtet sich, an den von der Providerin gegebenenfalls zur
Verfügung gestellten Programmen keine Veränderungen vorzunehmen, welche über
die durch das Programm angebotenen Einstellungen hinausgehen. Der Kunde wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an
der Software die Funktion des gesamten Systems beeinflussen können. Nimmt der
Kunde solche Änderungen dennoch vor, wird die Providerin von der Haftung frei.
Der Kunde ist verpflichtet, jedes Programm vor der Inbetriebnahme auf seine
Tauglichkeit zu der vom Kunden beabsichtigten Nutzung zu prüfen. Dies gilt insbesondere
bei einer kommerziellen Nutzung des Accounts.
8. Dem Kunden ist es verboten, Spam-E-Mails zu versenden oder versenden zu lassen.
Stellt die Providerin insoweit einen Verstoßfest, oder wird ihr ein solcher
gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
9. Verletzt der Kunde seine oben bezeichneten Vertragspflichten mit der Folge,
dass die Providerin den Account sperrt, bleibt der Kunde dennoch zur Leistung
verpflichtet.
10. Der Kunde ist für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
Er stellt die Providerin im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, welche
aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden.
§ 7 Entgelte
v1. Die Providerin stellt ihre Leistungen in der Regel halbjährlich im Voraus
in Rechnung, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Zahlung
der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug, Überweisung oder PayPal™.
Der Kunde ermächtigt die Providerin, das Entgelt von dem bei der Bestellung
angegebenen Konto einzuziehen. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig vor
dem Bankeinzug. Für den Fall, dass die kontoführende Bank die Lastschrift der
Providerin nicht einlöst, berechnet diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 10 .. Soweit sich die Bankverbindung des Kunden ändert, ist dieser verpflichtet,
dies der Providerin unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Rechnungsversand kann nach Wahl des Providers auf dem Postweg oder per
E-Mail erfolgen. Der Provider ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt,
wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern.
Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann der
Provider hierfür eine Gebühr von . 5,00 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden
keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen.
3. Einmalige Entgelte, insbesondere die Setup-Gebühr sowie die Gebühren für
Übertraffic und Kaufpreise für zusätzliche Produkte, werden nach Entstehen der
Forderung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
4. Der Kunde ist auch für Entgelte, welche Dritte unberechtigt über seinen Account
verursacht haben, verantwortlich. Ihm obliegt die Beweislast dafür, dass er
das Entstehen der Kosten nicht zu vertreten hat.
5. Der Kunde schuldet dann, wenn seine kontoführende Bank die Lastschrift nicht
einlöst, von dem Zeitpunkt der Rückholung des Betrages an Zinsen in Höhe von
5 % über dem Basiszins der EZB, falls er keinen niedrigeren Zinsschaden nachweist.
Für Mahnungen berechnet die Providerin eine Gebühr in Höhe von 15 ..
6. Die Providerin ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu
erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung
gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich,
den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung
des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt die Providerin
die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
7. Die Providerin ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen
Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
§ 8 Lizenzbedingungen
1. Der Kunde erhält von der Providerin für die Vertragsdauer ein nicht ausschließiches
Recht zur Nutzung der durch die Providerin zur Verfügung gestellten Programme.
Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie
Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Lizenzvereinbarungen
eingehalten werden. Der Kunde darf Programme nur auf einem Rechner nutzen, es
sei denn, es bestehen abweichende schriftliche Vereinbarungen.
3. Die Lizenzgebühren können nach der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen oder
einer Kombination aus beidem berechnet werden. Soweit der Zugriff auf ein Programm
durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert wird, dürfen Kopien erstellt und
auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter der Kontrolle dieses Programms
stehen. Die Nutzung darf die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen
nicht übersteigen.
4. Der Kunde darf Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke
nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm
in anderer Weise als vorgesehen zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen,
in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder ein anderer Weise zu übersetzen,
sofern solches nicht ausdrücklich oder gesetzlich gestattet ist. Zur Vergabe
von Unterlizenzen ist er nicht berechtigt.
5. Sämtliche Nutzungsrechte enden mit der Kündigung des Vertrages. Der Kunde
ist verpflichtet, nach Vertragsende alle Datenträger mit Programmen, eventuelle
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen unverzüglich zurückzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, alle gespeicherten Programme von seinem Computersystem
zu löschen. Vertragliche Nebenpflichten bestehen über eine Kündigung des Vertrages
hinaus fort. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lizenzbedingungen
ist eine Vertragsstrafe in Höhe von . 3.000,00 abgedungen.
§ 9 Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung
1. Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts. Der Kunde wird hierüber
durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert.
2. Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag
mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat geschlossen und verlängert sich automatisch
um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht vor Ablauf des aktuellen Monats gekündigt
wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für
die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages
durch die Providerin gilt insbesondere:
- ein Verstoßdes Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
- die Veröffentlichung von extremistischen, rassistischen Inhalten auf dem Account des Kunden sowie Verlinkungen von dem Account auf derartige Inhalte,
- ein Zahlungsrückstand entsprechend der Höhe einer Monatsmiete, wenn dieser nach einer Rücklastschrift nicht innerhalb von fünf Werktagen, eingehend bei der Providerin, ausgeglichen ist,
- ein dem vorangehenden Punkt vergleichbarer Rückstand betreffend die Setupgebühr,
- wenn der Kunde auf dem Account Programme betreibt, welche die Funktion des Servers oder die Accounts der anderen auf dem Server gehosteten Kunden beeinflussen,
- die Fortsetzung von Vertragsverstößn nach Abmahnung durch die Providerin,
- das Bereitstellen von Downloads in unverhältnismäßgem Umfang,
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Kunden,
- wenn grundlegende Änderungen der technischen Standards es der Providerin unzumutbar machen, ihr Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen.
4. Soweit eine fristlose Kündigung nicht durch die Providerin verschuldet wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahltem Entgelt. Dies gilt sowohl betreffend die Hauptleistungen als auch wegen abtrennbarer Einzelleistungen oder bestellte Zusatzleistungen.
5. Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von der Providerin angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind von der Providerin nicht erstattet.
§ 10 Rechte Dritter, Untersagte Inhalte
1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßn.
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf seinem Account extremistische, rassistische, erotische oder pornografische Inhalte zu veröffentlichen, sowie sonstige Inhalte, welche gegen die guten Sitten verstoßn. Es ist dem Kunden darüber hinaus untersagt, Verlinkungen herzustellen oder aufrecht zu erhalten, welche auf solche Inhalte verweisen. Untersagt sind auch Banner mit den oben aufgeführten Inhalten.
3. Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Account Massen-E-Mails zu versenden oder ein Versenden solcher E-Mails zuzulassen.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Account ohne Vorankündigung zu sperren, wenn sie feststellt oder durch Dritte die Mitteilung erhält, dass der Kunde gegen die Verbote der Absätze 1 bis 3 verstöß. Die Providerin ist unter den oben bezeichneten Umständen darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegten Daten so kenntlich zu machen, dass der Urheber oder für die Inhalte Verantwortliche und dessen Anschrift eindeutig feststellbar sind.
6. Gewerbliche Kunden verpflichten sich, im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die Absätze 1 bis 3 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 . an die Providerin.
§ 11 Internetdomains
1. Soweit Gegenstand der Leistungen der Providerin auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der DENIC oder der InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Providerin betreut während der Dauer des Vertragsverhältnisses die registrierten Domains auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der DENIC. Die Parteien sind bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Für andere Domaintypen (.com, .fr, .net, etc.) finden die Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung.
2. Die Providerin meldet die Domains im Namen und Auftrag des Kunden an. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen. Die Providerin wird als "tech-c" eingetragen. Die Speicherung der inhaberbezogenen Daten erfolgt nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt ist die Registrierung von Domains, welche gegen die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Verbote verstoßn.
3. Die Providerin hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für Subdomains. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4. Werden durch die Providerin im Auftrag des Kunden registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht kein Anspruch gegen die Providerin auf Beantragung einer Ersatzdomain.
5. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Providerin hiervon unverzüglich unterrichten.
6. Die Providerin ist berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500,00 .) stellt. Der Kunde stellt die Providerin von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei.
7. Wird die Providerin auf eine angebliche Verletzung von Rechten Dritter hingewiesen, ist sie berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen (Dispute-Verfahren) und sie unverzüglich zu sperren.
8. Sollen vorhandene Domains, welche von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch die Providerin betreut werden, wird diese versuchen, die Ummeldung durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass zu einer erfolgreichen Ummeldung die Mitwirkung des bisherigen Anbieters notwendig ist. Bleibt diese Mitwirkung aus, kann die Providerin keine Gewähr für eine erfolgreiche Übernahme leisten.
9. Die Providerin ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der Registrierung.
10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies der Providerin rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Die Providerin wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.
§ 12 Datenschutz
1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten werden auch die Telefonnummern des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
2. Die Providerin ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die Providerin wird diese Daten ebenso wenig wie deren Inhalt ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in welchen die Providerin gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere staatliche Stellen sowie sonstige Auskunftsberechtigte, diese Daten zu offenbaren.
3. Die Providerin weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass die Providerin die auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Dies ist auch Dritten gegebenenfalls möglich. Für die Sicherheit seiner Daten und Inhalte trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Die Providerin haftet für Schäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Erfolgt die schuldhafte Verletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, welcher bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
2. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das jeweilige monatliche Entgelt, höchstens jedoch auf den durchschnittlichen Vertragswert von zwei Jahren. Die Gesamthaftung je Kunde ist auf 500,00 . beschränkt.
3. Die Providerin haftet nicht für die korrekte Funktion des Internets, soweit sie außrhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt, sofern nicht eine Haftung nach Abs. 1 und 2 gegeben ist.
4. Die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV (TelekommunikationskundenschutzVO) bleibt unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Auf die mit der Providerin geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz der Providerin zuständigen Gerichte ausschließich zuständig. Die Providerin ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftsitz zu verklagen.
§ 15 Sonstiges
1. Die Providerin ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, zur Erbringung der Leistungen neuere bzw. andere Systeme und Verfahren zu verwenden, als sie zunächst Vertragsgegenstand waren, soweit dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
2. Ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder ein Gesellschafterwechsel begründet kein Sonderkündigungsrecht.
3. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen.
4. Der Kunde ist lediglich zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Providerin berechtigt.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftliche vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Alle Erklärungen der Providerin können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, welche von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Alle Preise auf dieser Seite beinhalten 19% USt.

